Finanzierung & Förderung
Es lässt sich leider nicht ändern: In den meisten Fällen müssen die Kosten für eine tiergestützte Förderung privat bezahlt werden. Doch auch wenn wir unsere Preise auf Kostenbasis berechnen und damit keinerlei Gewinn machen, ist es für die meisten Menschen viel Geld - manchmal einfach zu viel. Daher sind wir froh, dass unter bestimmten Voraussetzungen die Kosten von der Krankenkasse, der Pflegekasse, dem Sozialamt oder dem Jugendamt übernommen werden:
Jugendämter können die Kosten übernehmen, wenn ein Förderbedarf und ein ärztliches Gutachten vorliegen. Dann kann die tiergestützte Förderung als Hilfe zur Erziehung* anerkannt werden. Das Jugendamt Bergedorf finanziert außerdem seit Jahren für mehrere Pflegekinder eine wöchentliche Einheit.
*Hilfe zur Erziehung gemäß § 27 SGB VIII i.V.m. § 35 SGB VIII für Jugendliche sowie die Hilfe für junge Volljährige gemäß § 41 SGB VIII i.V.m. § 35 SGB VIII
Ebenso kann das Sozialamt im Rahmen der Wiedereingliederungshilfe die Kosten übernehmen. Und die Pflegekasse kann unsere Arbeit in manchen Fällen als Betreuungs- und Entlastungsleistung abrechnen. Bei Pflegegrad 1 kann z.B. die Teilnahme an einer Betreuungsgruppe für leicht Hilfsbedürftige, die sie geistig und körperlich aktiviert, übernommen werden. Ab Pflegegrad 2 kommt die sog. Verhinderungspflege in Frage.
Am aufwendigsten ist die Kostenübernahme durch eine Krankenkasse. Dank der Zusammenarbeit mit dem Hamburger Institut für Kindesentwicklung (auch bekannt als Flehmig Institut) sind wir in der Lage, Kindern und Jugendlichen mit verschiedenen Beeinträchtigungen eine zweiwöchentliche reittherapeutische Einheit zu ermöglichen. Konkret benennt das Institut als Zielgruppe Kinder und Jugendliche mit Entwicklungsstörungen, drohenden oder manifesten Behinderungen bzw. Verhaltens- oder seelischen Störungen.
Wir haben außerdem persönlichen Kontakt zu den folgenden Organisationen, die Euch unabhängig von Paragraphen und Leistungsansprüchen unterstützen können:
Jugendämter können die Kosten übernehmen, wenn ein Förderbedarf und ein ärztliches Gutachten vorliegen. Dann kann die tiergestützte Förderung als Hilfe zur Erziehung* anerkannt werden. Das Jugendamt Bergedorf finanziert außerdem seit Jahren für mehrere Pflegekinder eine wöchentliche Einheit.
*Hilfe zur Erziehung gemäß § 27 SGB VIII i.V.m. § 35 SGB VIII für Jugendliche sowie die Hilfe für junge Volljährige gemäß § 41 SGB VIII i.V.m. § 35 SGB VIII
Ebenso kann das Sozialamt im Rahmen der Wiedereingliederungshilfe die Kosten übernehmen. Und die Pflegekasse kann unsere Arbeit in manchen Fällen als Betreuungs- und Entlastungsleistung abrechnen. Bei Pflegegrad 1 kann z.B. die Teilnahme an einer Betreuungsgruppe für leicht Hilfsbedürftige, die sie geistig und körperlich aktiviert, übernommen werden. Ab Pflegegrad 2 kommt die sog. Verhinderungspflege in Frage.
Am aufwendigsten ist die Kostenübernahme durch eine Krankenkasse. Dank der Zusammenarbeit mit dem Hamburger Institut für Kindesentwicklung (auch bekannt als Flehmig Institut) sind wir in der Lage, Kindern und Jugendlichen mit verschiedenen Beeinträchtigungen eine zweiwöchentliche reittherapeutische Einheit zu ermöglichen. Konkret benennt das Institut als Zielgruppe Kinder und Jugendliche mit Entwicklungsstörungen, drohenden oder manifesten Behinderungen bzw. Verhaltens- oder seelischen Störungen.
Wir haben außerdem persönlichen Kontakt zu den folgenden Organisationen, die Euch unabhängig von Paragraphen und Leistungsansprüchen unterstützen können:
Die Kieler Christof Husen-Stiftung beteiligt sich schnell und unkompliziert mit 50% an den Kosten einer Reittherapie für Menschen bis 25 mit geistigen, seelischen und körperlichen Beeinträchtigungen.
Der Verein Hamburger Abendblatt hilft e.V. hat bereits mehrfach die Teilnahme von Kindern an unseren Angeboten übernommen.
Es kann sich aber auch lohnen, regionale Initiativen wie das Reinbeker Spendenparlament anzusprechen, das sich bereits vor 20 Jahren nach dem Vorbild des Hamburger Spendenparlaments gebildet hat.
Diese Liste wird noch länger werden, versprochen. Auf alle Fälle hilft Euch immer ein individuelles Förderangebot von uns - sprecht uns bei Bedarf bitte einfach an!
Und sollte keine dieser Stellen für eine Förderung in Frage kommen, könnt Ihr auch einen formlosen Antrag auf Bezuschussung der Kosten durch unseren Förderverein stellen. Hier hängen die Möglichkeiten immer vom akutellen Spendenaufkommen ab.
Der Verein Hamburger Abendblatt hilft e.V. hat bereits mehrfach die Teilnahme von Kindern an unseren Angeboten übernommen.
Es kann sich aber auch lohnen, regionale Initiativen wie das Reinbeker Spendenparlament anzusprechen, das sich bereits vor 20 Jahren nach dem Vorbild des Hamburger Spendenparlaments gebildet hat.
Diese Liste wird noch länger werden, versprochen. Auf alle Fälle hilft Euch immer ein individuelles Förderangebot von uns - sprecht uns bei Bedarf bitte einfach an!
Und sollte keine dieser Stellen für eine Förderung in Frage kommen, könnt Ihr auch einen formlosen Antrag auf Bezuschussung der Kosten durch unseren Förderverein stellen. Hier hängen die Möglichkeiten immer vom akutellen Spendenaufkommen ab.